Lagebeschreibung:
Nur 1 Kilometer von der Innenstadt entfernt. Schulen, Einkaufsmöglichkeiten usw. in der direkten Umgebung.
Objektbeschreibung:
++Beschreibung++
Auf dem Grundstück befindet sich aktuell nur ein kleines Gartenhaus.
++Bebaubarkeit++
Es gibt für diesen Siedlungsbereich keinen gültigen Bebauungsplan - somit §34 Baugesetzbuch. Nach Rücksprache mit der Stadt Vechta sind aktuell maximal zwei Wohneinheiten auf dem Grundstück genehmigungsfähig.
* Erläuterung zu §34 Baugesetzbuch:
In alten Innenstadtlagen und Ortskernen ist häufig kein gültiger Bebauungsplan vorhanden. Ist dies der Fall, so wird in der Regel der §34 des Baugesetzbuches her-angezogen. Demnach soll eine Bebauung so konzipiert werden, dass sie sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden. Das Bauvorhaben muss städtebaulich vertretbar sein. Dabei ist die angrenzende Bebauung zu betrachten. Eine Erschließung muss so erfolgen, dass angrenzenden Grundstücke nicht
beeinträchtigt werden. Städtebaulich vertretbar sind Gebäude die sich in ihrer Höhe und Volumen an der bestehenden Bebauung der angrenzenden orientieren.
Courtage (vom Mieter / Käufer zu zahlen):
3,57 % vom Netto-VK Preis (inkl. MwSt.)